Stiftungen, Nachfolge

Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Konzeption und Gründung von Stiftungen, sei es als Instrument der Nachfolgeplanung oder als Grundlage für soziales Engagement.

Wir beraten in Fragen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung der steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen. Dazu gehört es auch, die Handlungsfähigkeit des Unternehmers in Situationen sicherzustellen, in denen er nicht selbst handeln kann. Auch verfügen wir über langjährige Erfahrungen mit Auseinandersetzungs- und Dauertestamentsvollstreckungen unternehmerischer Nachlässe.

Die familienrechtliche Beratung geschieht stets mit Blick auf etwaige Unternehmensbeteiligungen und familiäre Bindungen. Wir haben langjährige Expertise bei der Abfassung von Eheverträgen und bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen.