Beratung von Unternehmen

Wir beraten Personen- und Kapitalgesellschaften im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht. Schwerpunkte sind die Strukturierung von Unternehmensgruppen, Umstrukturierungen und Umwandlungen, die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen sowie der Abschluss und die Beendigung von Dienstverträgen mit Organmitgliedern.

Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Überführung von Personen- und Kapitalgesellschaften in die Rechtsform der Societas Europaea (SE) und damit zusammenhängende Corporate-Governance-Fragen.

Börsennotierte Gesellschaften beraten wir zu Rechtsfragen, die mit dem Going- und Being-Public oder einem Delisting in Zusammenhang stehen.